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   BPatG, 16.12.2014 - 24 W (pat) 33/11   

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BPatG, 16.12.2014 - 24 W (pat) 33/11 (https://dejure.org/2014,44293)
BPatG, Entscheidung vom 16.12.2014 - 24 W (pat) 33/11 (https://dejure.org/2014,44293)
BPatG, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 24 W (pat) 33/11 (https://dejure.org/2014,44293)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Kennfadenmarke" - Unterscheidungskraft - branchenübliche Kennzeichnungsgewohnheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der angemeldeten Kennfadenmarke mit der Zeichenbeschreibung "Die Kennfäden haben die Farbfolge blau, weiß, weiß, blau"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kennfadenmarke" - Unterscheidungskraft - branchenübliche Kennzeichnungsgewohnheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kennfadenmarke" - Unterscheidungskraft - branchenübliche Kennzeichnungsgewohnheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 16.12.2014 - 24 W (pat) 33/11
    Gleiches gilt für dreidimensionale Gestaltungen innerhalb eines branchenspezifischen Umfelds, welches bereits eine große Vielfalt von unterschiedlichen Formen, Farben und Mustern aufweist, sofern sich die angemeldete Marke in dieses Umfeld ohne weiteres einfügt (vgl. BGH GRUR 2001, 416, 417 - OMEGA; BGH GRUR 2001, 418, 420 - Montre; EuGH GRUR Int. 2004, 631, 634, Tz. 39 - Dreidimensionale Tablettenform I; EuGH GRUR Int. 2005, 135, 137, Tz. 31 - MagLite; EuGH GRUR 2006, 233, Tz. 31 - Standbeutel; EuGH GRUR Int. 2006, 842, Tz. 26 - 30 - Form eines Bonbons II; GRUR Int. 2008 339, Tz. 81 - Develey/HABM; GRUR 2012, 610, Tz. 47 - Freixenet; GRUR 2012, 925, Tz. 42 - Goldhase; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 283 m. w. N.) und sich nicht ausnahmsweise feststellen lässt, dass der Verkehr die Produkte der verschiedenen Hersteller anhand der äußeren Aufmachung voneinander unterscheidet.

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2010, 825 - 828, Tz. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; EuGH GRUR Int. 2005, 135, Tz. 49 - Mag Instrument [Maglite]) können für die Prognose, ob sich das angemeldete Zeichen als Herkunftshinweis eignet, tatsächliche Umstände im Hinblick auf die beabsichtigte Verwendung der beanspruchten Waren sowie für die betreffende Branche bestehende Verkehrsgepflogenheiten, insbesondere die Kennzeichnungsgewohnheiten, wesentlich zu berücksichtigen sein.

    Dazu können auch Feststellungen zur tatsächlichen Wahrnehmung der angesprochenen Verkehrsteilnehmer gehören, wenn das angemeldete oder ähnliche Zeichen im Verkehr bereits benutzt werden (vgl. EuGH GRUR Int. 2005, 135 Tz. 49 - Mag Instrument [Maglite]).

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 16.12.2014 - 24 W (pat) 33/11
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2010, 825 - 828, Tz. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; EuGH GRUR Int. 2005, 135, Tz. 49 - Mag Instrument [Maglite]) können für die Prognose, ob sich das angemeldete Zeichen als Herkunftshinweis eignet, tatsächliche Umstände im Hinblick auf die beabsichtigte Verwendung der beanspruchten Waren sowie für die betreffende Branche bestehende Verkehrsgepflogenheiten, insbesondere die Kennzeichnungsgewohnheiten, wesentlich zu berücksichtigen sein.

    Gehört die Verwendung entsprechender Marken danach bereits zu den üblichen Kennzeichnungsgewohnheiten und hat der Verkehr sich daran gewöhnt, kann daraus auf die Unterscheidungskraft auch des angemeldeten Zeichens zu schließen sein (vgl. BGH GRUR 2010, 825, Tz. 19 - Marlene-Dietrich-Bildnis II).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 16.12.2014 - 24 W (pat) 33/11
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 16.12.2014 - 24 W (pat) 33/11
    An diesen Umständen hat sich nach den Recherchen des Senats bis zur Anmeldung des Anmeldezeichens am 6. Juni 2008 nichts geändert (vgl. hierzu BGH GRUR 2013, 1143, Tz. 15 - Aus Akten werden Fakten).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 16.12.2014 - 24 W (pat) 33/11
    Das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 608, Tz. 60 - Libertel).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 16.12.2014 - 24 W (pat) 33/11
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 16.12.2014 - 24 W (pat) 33/11
    Zum anderen kann für das Verständnis einer Marke aber auch das Verständnis der im Warenbereich der beanspruchten Gewebe und gewirkten Stoffe aus Glasfasern und Glasfasergarnen der Klasse 24 angesprochenen, am Handel beteiligten Fachkreise für sich gesehen allein von ausschlaggebender Bedeutung sein (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413, Tz. 24 - Matratzen Concord/Hukla; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 11).
  • EuGH, 24.05.2012 - C-98/11

    Die Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band ist nicht als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus BPatG, 16.12.2014 - 24 W (pat) 33/11
    Gleiches gilt für dreidimensionale Gestaltungen innerhalb eines branchenspezifischen Umfelds, welches bereits eine große Vielfalt von unterschiedlichen Formen, Farben und Mustern aufweist, sofern sich die angemeldete Marke in dieses Umfeld ohne weiteres einfügt (vgl. BGH GRUR 2001, 416, 417 - OMEGA; BGH GRUR 2001, 418, 420 - Montre; EuGH GRUR Int. 2004, 631, 634, Tz. 39 - Dreidimensionale Tablettenform I; EuGH GRUR Int. 2005, 135, 137, Tz. 31 - MagLite; EuGH GRUR 2006, 233, Tz. 31 - Standbeutel; EuGH GRUR Int. 2006, 842, Tz. 26 - 30 - Form eines Bonbons II; GRUR Int. 2008 339, Tz. 81 - Develey/HABM; GRUR 2012, 610, Tz. 47 - Freixenet; GRUR 2012, 925, Tz. 42 - Goldhase; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 283 m. w. N.) und sich nicht ausnahmsweise feststellen lässt, dass der Verkehr die Produkte der verschiedenen Hersteller anhand der äußeren Aufmachung voneinander unterscheidet.
  • EuGH, 22.06.2006 - C-24/05

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE RECHTSMITTEL DER AUGUST STORCK KG GEGEN DIE URTEILE DES

    Auszug aus BPatG, 16.12.2014 - 24 W (pat) 33/11
    Gleiches gilt für dreidimensionale Gestaltungen innerhalb eines branchenspezifischen Umfelds, welches bereits eine große Vielfalt von unterschiedlichen Formen, Farben und Mustern aufweist, sofern sich die angemeldete Marke in dieses Umfeld ohne weiteres einfügt (vgl. BGH GRUR 2001, 416, 417 - OMEGA; BGH GRUR 2001, 418, 420 - Montre; EuGH GRUR Int. 2004, 631, 634, Tz. 39 - Dreidimensionale Tablettenform I; EuGH GRUR Int. 2005, 135, 137, Tz. 31 - MagLite; EuGH GRUR 2006, 233, Tz. 31 - Standbeutel; EuGH GRUR Int. 2006, 842, Tz. 26 - 30 - Form eines Bonbons II; GRUR Int. 2008 339, Tz. 81 - Develey/HABM; GRUR 2012, 610, Tz. 47 - Freixenet; GRUR 2012, 925, Tz. 42 - Goldhase; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 283 m. w. N.) und sich nicht ausnahmsweise feststellen lässt, dass der Verkehr die Produkte der verschiedenen Hersteller anhand der äußeren Aufmachung voneinander unterscheidet.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus BPatG, 16.12.2014 - 24 W (pat) 33/11
    Gleiches gilt für dreidimensionale Gestaltungen innerhalb eines branchenspezifischen Umfelds, welches bereits eine große Vielfalt von unterschiedlichen Formen, Farben und Mustern aufweist, sofern sich die angemeldete Marke in dieses Umfeld ohne weiteres einfügt (vgl. BGH GRUR 2001, 416, 417 - OMEGA; BGH GRUR 2001, 418, 420 - Montre; EuGH GRUR Int. 2004, 631, 634, Tz. 39 - Dreidimensionale Tablettenform I; EuGH GRUR Int. 2005, 135, 137, Tz. 31 - MagLite; EuGH GRUR 2006, 233, Tz. 31 - Standbeutel; EuGH GRUR Int. 2006, 842, Tz. 26 - 30 - Form eines Bonbons II; GRUR Int. 2008 339, Tz. 81 - Develey/HABM; GRUR 2012, 610, Tz. 47 - Freixenet; GRUR 2012, 925, Tz. 42 - Goldhase; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 283 m. w. N.) und sich nicht ausnahmsweise feststellen lässt, dass der Verkehr die Produkte der verschiedenen Hersteller anhand der äußeren Aufmachung voneinander unterscheidet.
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 68/09

    Hefteinband

  • EuGH, 20.10.2011 - C-344/10

    Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine

  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 26/98

    OMEGA; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 25/98

    Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)

  • BGH, 16.05.1975 - I ZB 6/74
  • BPatG, 21.09.2004 - 24 W (pat) 225/03
  • BPatG, 25.01.2005 - 27 W (pat) 169/03
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